Fangbegr./Schonz./GesetzeRLP

Aufgrund des erweiterten Besatzes wurden neue Fangquoten festgesetzt.     
Es ist ein Gebot der Fairness, dass sich alle Vereinsmitglieder an diese Vorgaben halten. 
Fischart Fangbegrenzung Mindestmaß
pro Tag pro Monat pro Jahr in cm
Forelle 3 8 24 25
Hecht 1 4 50
Stör 1 1 100
Zander 1 4 45
Aal 2 4 50
Karpfen 2 4 35
Schleie 2 10 25

 ACHTUNG:   

Zander hat neue Schonzeit in RLP

Schonzeit Zander vom 15.03. - 15.05. eines jeden Jahres

Zusätzlich ist in Rhein und Mosel die Frühjahrsschonzeit zu beachten

vom 15.04. - 31.05. eines jeden Jahres.

In dieser Zeit ist das Angeln mit Kunstköder jeglicher Art , Fischfetzen,

toter Köderfische  nicht gestattet.

Mit Ausnahme das Fliegenfischen.

Weitere Änderungen des Landesfischereigesetztes, z.B. Verwendung von Setzkecher, beachten. Dies ist in schiffbaren Gewässern verboten.

                                                                              Aktuelle Verordnungen: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-FischGDVRPrahmen 


Aalschonzeit in RLP

Zum Schutz abwandernder Blankaale wird im Gebiet ein allgemeines Fangverbot für Aale im Rhein wie folgt festgesetzt.    Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 1. März eines jeden Jahres darf die Fischerei auf Aal im Rhein und in den angrenzenden Stillwasserflächen und Häfen mit ständiger Verbindung zum Rhein nicht ausgeübt werden.    Quelle: Ofb, Sgd Nord



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